Guten Morgen,
wie ist der kursive Text unten zu verstehen?
Angenommen ein Krankenhaus hat im Jahr 50.000 stationäre Fälle. Dürfte es dann 500 Fehlerfälle sanktionsfrei liefern - oder ist 100 das Maximum?
Vermutlich ist bei 100 Schluß.
Viele Grüße
Die Übermittlungspflicht wird verletzt, wenn mehr als 1% (prozentuale Bagatellgrenze) oder mehr als 100 (nominale Bagatellgrenze) der abgerechneten Fälle des Berichtzeitraums im Fehlerverfahren von der Datenstelle nicht akzeptiert oder nicht oder nicht fristgerecht an die Datenstelle übermittelt werden.