Abrechnungsgrundlage Zweitmeinung

  • Liebes Forum,

    ich beschäftige mich zur Zeit sehr intensiv damit, ob die Erbringung von Zweitmeinungen in unserer Einrichtung ausgeweitet werden sollte.
    Leider kann ich im Internet nichts zur Abrechnungsgrundlage finden, nur, dass der Patient in der Regel alle Untersuchungsergebnisse mitbringt und daher eine eingehende Untersuchung nicht mehr nötig ist und auch nicht abgerechnet werden darf. Hat einer von Ihnen bereits Erfahrungen mit der Kodierung von Zweitmeinungen gesammelt? Mich würde interessieren, welche Ziffern auf jeden Fall abgerechnet werden dürfen, unter Berücksichtigung, dass zusätzliche Leistungen individuell noch anfallen könnten.

    Tausend Dank!
    VG
    Cloi