Entlassungsdiagnose einst und jetzt

  • Hallo, liebe Mitstreiter,
    wir benutzen in unserem Haus Siemens medico//s als KIS und seit neuerer Zeit auch den Arztarbeitsplatz. Dieser verlangt bei jeder Entlassung die Angabe von einer oder mehr Entlassungsdiagnosen. Dabei unterscheidet das System zwischen externen Entlassungen (aus dem KH) und internen Entlassungen (=hausinternen Verlegung). Während für den ersten Fall ausschließlich der Diagnosetyp "Entlassungsdiagnose" akzeptiert wird, können für interne Verlegungen nur "Verlängerungsdiagnosen" kodiert werden. Der Grouper unterscheidet zwischen den verschiedenen Diagnosetypen, so daß am Ende wirklich nur der richtige Diagnosetyp gegroupt wird.
    So weit, so gut. Nur hat die Verwaltung jetzt das Problem, daß die KK (und damit das Abrechnungssystem) auch für interne "Entlassungen" eine Diagnose vom Typ "Entlassungsdiagnose" will, andernfalls kann der Fall nicht abgerechnet werden.
    Wer aus der Gemeinde kennt das Problem und kann mir helfen?

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

  • Hallo Herr Büttner,

    die Sache ist im § 301 SGB V geregelt. Dazu gibt es eine DÜV (Datenübermittlungsvereinbarung), diese wird ständig fortgeschrieben. Das ganze Werk und die Fortschreibungen sollten Sie über Ihre Bay. Krankenhausgesellschaft (Download?) bzw. als Buch bei der Deutschen Krankenhaus Verlagsgesellschaft erhalten. Wir erhalten sie als BWKG-Mitteilungen stets, wenn es Neues gibt. Aber die "Verlegungs-diagnosen" sind schon lange vorgeschrieben. Warum hatten Sie die noch nicht? Solange die Aufnahme- und Entlassanzeigen per Papier versandt werden, fragt vielleicht niemand danach. Wenn Sie aber auf die EDV-Übermittlung umsteigen (sinnvoll, da jetzt sehr viel mehr Daten als früher), müssen Sie sie angeben. Allerdings würde ich von jedem KIS heute erwarten, daß es diese Anforderungen erfüllt. Würde mich wirklich wundern, wenn es bei medico//s nicht auch möglich wäre, Verlegungsdiagnosen anzugeben. Vielleicht nur eine Sache der Einstellung in Ihrem Haus?

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,
    wir haben es so gelöst: Bei Aufnahme werden 1-2 AUFnahmedg. (+ggf. EINweisungdg.) kodiert, und alles, was danach kommt, sind ENTlass-Diagnosen (auch temporäre wie ein behandelter Harnwegsinfekt) und werden groupiert. Wird der Pat. verlegt, hat er auf der verlegenden Abt. auch schon ENT-Dg. (im Idealfall), dann ist das einfach die VER-dg. (diesen Typ benutzen wir nicht).

    Auch INTensivdg. und POP (postop.)Dg. sind "Entlass-Diagnosen", SMS unterscheidet nämlich DiagnoseTYP POP, ENT, VER usw und (ich nenne es mal so) DiagnoseKLASSEN (höherwertig). POP und INT waren früher "sonstige" und haben wir nun zu Entlassungsdg. umgebaut (im PDM-Programm unter Systemtabellen med. Stammtab. Diagnosetyp) - denn sonst müsste man diese am Ende nochmals kopieren = doppelte Arbeit.

    Ausserdem kann man noch einstellen, dass z.B. eine EIN oder AUF keine medi. H.-Dg. sein darf (unter \\pc_kunde\kkh\data\dpsparam.xy (xy=hauskürzel)
    [DIAGNOSEN]
    NOT_USE_DIT_AS_HD=AUF,EIN
    NOT_USE_DIT_AS_MEDHD=AUF,EIN

    Alles klar?

    :no:

    P.Dietz

  • Vielen Dank für die Hilfestellungen, wir haben es jetzt dadurch gelöst, daß wir einen neuen Diagnosetyp "P301" eingeführt haben, der nur von der Verwaltung benutzt wird, um Verlängerungen zu begründen. Die VER-Diagnosen werden als interne Entlassungsdiagnosen gewertet und nur die ENT-Diagnosen am Ende als externe Entlassungsdiagnosen akzeptiert. Ist zwar ein bißchen umständlich (den letzten beißt der Hund, weil er noch einmal alle Diagnosen überprüfen und selektiv kopieren muß :shock1: ), aber was tun wir nicht alles der Kodierqualität zuliebe ;D

    --
    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

  • [quote]
    Original von T_Buettner:
    Vielen Dank für die Hilfestellungen, wir haben es jetzt dadurch gelöst, daß wir einen neuen Diagnosetyp "P301" eingeführt haben, der nur von der Verwaltung benutzt wird, um Verlängerungen zu begründen. Die VER-Diagnosen werden als interne Entlassungsdiagnosen gewertet und nur die ENT-Diagnosen am Ende als externe Entlassungsdiagnosen akzeptiert. Ist zwar ein bißchen umständlich (den letzten beißt der Hund, weil er noch einmal alle Diagnosen überprüfen und selektiv kopieren muß :shock1: ), aber was tun wir nicht alles der Kodierqualität zuliebe ;D

    Hallo Herr Büttner,
    wir hatten dieselben Einstellungen, wie Sie. So funktioniert es aber leider auch nicht richtig. Die Vereinbarungen zur §301-Datenübertragung sehen für alle Abteilungen, also auch für die letzte, einen eigenen Diagnosesatz vor. Zusätzlich muss bei internen Verlegungen ein fachübergreifender Datensatz erzeugt werden. Nur die Codes aus diesem Datensatz werden zur Gruppierung herangezogen. Diese Daten wollte unser AOK auch auf den Entlassungsmitteilungen sehen. Bei Ihrer Lösung haben Sie zwar den fachübergreifenden Datensatz aber keinen für die letzte Abteilung.
    Da SIEMENS hierfür keine wirklich gute Lösung hat, haben wir es so gelöst: Alle VER- und ENT-Codes gehen in den Datensatz für den Grouper und stellen damit den fachübergreifenden Datensatz dar. Dieser kann auch später noch ausgelesen werden und wird auf die Entlassungsscheine gedruckt.
    Doppelte Codes werden automatisch ausgeblendet. Sollte sich die Diagnose zu einer Erkrankung im Behandlungsverlauf ändern, so müssen die bei Entlassung nicht mehr gültigen Codes in der Diagnoseerfassungsmaske in der ersten Spalte (Roter Schlüssel) markiert werden. Leider geht dies nicht da wo es hingehört - in der Übersicht des DRG-Arbeitsplatzes. Man muss etwas umständlich die Diagnoserfassungsmasken für jeden Teilaufenthalt durchforsten und wird dabei auch noch von den übrigen Diagnosetypen verwirrt.
    Diese Lösung ist auch etwas umständlich - aber durchführbar. Sie stammt übrigens von SIEMENS.

    Viele Grüße

    Dr. med. Christoph Rüschemeyer
    Med. Controlling
    Klinikum Osnabrück GmbH