Guten Morgen,
immer wiederkehrend höre ich die Behauptung, dass man Leistungen ab nächstes Jahr (PsychVVG) nur kodieren kann, wenn es ausgebildetes Fachpersonal durchgeführt hat.
Das wir grundsätzlich mit Fachpersonal arbeiten ist klar. Wenn ich jedoch einen Assistenzarzt in Weiterbildung, Krankenpflegehelfer oder ein Psychologe im praktischen Jahr diese Leistungen erbringen, dürften diese Leistungen nicht angerechnet werden (z.B. Einzelgespräche oder Gruppen).
Ich hatte es bisher so verstanden wenn z.B. ein Psychologe im PJ Gruppen begleitet und er ein Entgelt vom Krankenhaus erhält, können diese kodiert werden. Und man solle, wenn es zu einer Fallprüfung kommt, entsprechende Unterlagen dazu bereithalten.
Wo steht dies niedergeschrieben? Für jeden Quellenverweis oder Antwort bin ich dankbar.
Peppy