Hallo Forum,
bei Abrechnungen von Komplexziffern gibt es ja in einigen Fällen die Anforderung gewisser Zeiten einer Therapie, z.B. mind.30min. wenn jetzt eine spezielle Anwendung sinnigerweise mehrmals am Tag und so erst in der Gesamtheit tagesbezogen über 30 min erfolgt ist, wäre meines Erachtens die Einheit auch so zu werten und als eine anzurechnen (eben wirklich nur als 1 pro Tag).
Der MDK sagt nein, jede Einzelbehandlung wird als solche betrachtet und somit unter 30min nicht angerechnet.
wer hat Erfahrungen, stichhaltige(evtl. gerichtlich nachvollziehbare vorzeigbare) Argumente/Nachweise oder Urteile wer jetzt mehr Recht hat?
Meinungen reichen aber auch
Danke im Voraus
rokka