MDK Prüfung 2014

  • Hallo zusammen,

    ich hab einmal eine Frage bezüglich MDK- Prüfungen für das Jahr 2014. Stationärer Fall war im Februar 2014, MDK Prüfung angezeigt innerhalb der 6 Wochen nach Rechnungseingang, Unterlagen fristgerecht verschickt. Nun kommt am 23.8.2017 das Gutachten vom MDK. Nach der neuen PrüfVV 2017 sollte die Fallprüfung nach 11 Monaten abgeschlossen sein. Galt für 2014 nicht ein Fallprüfungsende von 9 Monaten? Wer kann mir hier helfen? Muss ich das negative Gutachten akzeptieren?

    Vielen Dank im Voraus

    und liebe Grüße vom verregneten Niederrhein :(

    Stefanie

  • Hallo Stefanie,
    da die PrüfvV erst ab 01.01.2015 gilt, müssen Sie bei 2014er Fällen noch mit der alten Gesetzeslage arbeiten, wonach es bei fristgerechter Prüfanzeige keine Höchstdauer für die MDK-Prüfung gibt (abgesehen von der 4-jährigen Verjährung, die hier dann aber erst Ende 2018 abläuft). Soweit teilweise in Landesverträgen eine Beschränkung der Prüfdauer vorgesehen war bzw. einzelne Sozialgerichte hier mal Beschränkungen ausgeurteilt haben, hat das BSG bereits entschieden, dass diese Klauseln unwirksam sind. Sie können es bei einem negativen Gutachten natürlich noch einmal mit einem Widerspruch versuchen (damals haben die Kassen dies ja teilweise noch akzeptiert), wenn dies nicht fruchtet, müssten Sie letztlich überlegen, ob Sie klagen wollen oder das Ergebnis akzeptieren.
    MfG, RA Berbuir