Liebe Forumsgemeinde,
ich benötige Unterstützung in einem etwas komplizierteren Abrechnungsfall.
Konstellation:
- ausländischer Patient (Selbstzahler/Privatpatient) wird vormittags ambulant operiert - komplikationslose Durchführung, postoperativer Verlauf zunächst unauffällig, Entlassung.
- am selben Tag abends: rasch zunehmendes Hämatom mit deutlicher Forderung frischen Blutes, dementspechend notfallmässige Hämatomausräumung und notfallmässige stationäre Aufnahme zur Überwachung, weiterer postoperativer Verlauf komplikationslos unauffällig, 3 Tage später -> Entlassung.
Die ambulante Behandlung wurde nach GOÄ abgerechnet.
Fragestellung:
Wie ist die notfallmässige stationäre Aufnahme abzurechnen: GOÄ? DRG?
Danke für Eure Hilfe.
Gruss
Novice