Tageskliniken im DRG-System

  • Als Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse werde ich neuerdings
    häufig mit dem Probelm konfrontiert, daß von Tageskliniken für jeden
    Behandlungstag neue DRG's abgerechnet werden, auch wenn die Patienten
    an mehreren aufeinander folgenden Tagen behandelt werden.

    Kann dies (schon allein unter dem wirtschaftlichen Aspekt) korrekt
    sein, jeden Tag einen neuen Fall aufzumachen?

    Handelt es sich nicht eher um einen zusammenhängenden Behandlungsfall?


    Gruß aus dem Ruhrpott

    stetta:kangoo:

  • Die Abrechnung von DRG´s für tagesklinische Patienten ist kein Problem, sondern Pflicht, wenn man für seine tagesklinischen Fälle mit den Kostenträgern die Abrechnung von DRG-Fallpauschalen vereinbart hat.

    Die wirtschaftlichen Aspekte werden schon über den hausindividuellen Basisfallwert geregelt.

    Man kann hier auch nicht ernsthaft einen zusammenhängenden Behandlungsfall unterstellen, denn tagesklinische Patienten kommen das ganze Jahr über immer wieder in die Behandlung. Wann sollte denn dann für einen "tagesklinischen Fall" eine DRG-Fallpauschale abgerechnet werden?

    Mit frendlichem Gruß aus dem Rheinland


    Michael-Hermann Hanke

  • Guten Tag,

    auch Mitarbeitern der gesetzlichen KK soll geholfen werden:x :x :

    Antwort: Das hängt von den Budgetvereinbarungen der einzelnen Häuser ab. So haben wir im nördlichsten Norden z.B. die Vereinbarung, das tagesklinische Dialysen und Chemotherapien pro Tag ein DRG-Fall sind.
    Im Rahmen der weiteren Tageskliniken (Frühreha, Geriatrie, Pädiatrie) allerdings rechnen wir wie früher tagesgleiche Pflegesätze pro Behandlungstag ab, und beziehen uns dabei auf §6 Abs.1 KHEntgG.

    Zur Wirtschaftlichkeit: Wir sind in einer budgetneutralen Phase! D.h. egal durch welche Abrechnungspraxis auch immer können nur unwesentliche Effekte für die KK als Gesamtheit auftreten, da am Ende des Jahres ausgeglichen wird. Wenn das KH allerdings andere Planungsdaten bei der AEB zugrundegelegt hätte, so könnte es passieren, dass vorerst erheblich mehr Geld an das KH fließt. Aber warum nicht, schließlich kennen wir das Gegenteil schon seit Jahren und mußten auch damit leben;(.

    Also: Was vereinbart wurde, sollte auch abgerechnet werden (dürfen). Auf die Vereinbarung kommt's an, oder?
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    Gruß von der Westküste!

    M. Blümke

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    myDRG, was wären wir ohne dich!
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