Hallo zusammen,
schließt die PrüfVV sicher aus, dass das KH nach Vorlage des Gutachtens noch Änderungen an den Daten (früher "Nachkodierung" genannt) vornehmen darf?
(Unter der Annahme, dass die KK ein Nachverfahren ablehnt).
Wir haben ein Gutachten vorliegen mit Streichung einer ND, die wir akzeptieren müssen. Bei Prüfung des Falles ist uns aber aufgefallen, dass eine andere ND kodierbar gewesen wäre, die ebenfalls erlösrelevant gewesen wäre. Was tun?
Vielen Dank - NV