Liebe Forumsgemeinde,
mich würde interessieren, wie Sie in nachfolgendem Fall vorgehen würden:
Ein KH plant, eine interventionelle Kardiologie (also ein Herzkatheterlabor) als reine Belegabteilung zu betreiben. Hierbei würden die Patienten mit Koronarintervention als 1-Tagesfälle über die DRGs für Belegabteilungen abgerechnet. Damit wäre der KH-Aufenthalt mit Ausnahme des Honorars für den ärztlichen Untersucher abgegolten. Das Arzthonorar wird durch den Belegarzt nach EBM mit der KV abgerechnet, deswegen sind ja BelegDRGs auch um diesen Arzt- bzw. Operateurateil geringer bewertet als HA-DRGs, sehe ich das richtig?
Gesetzt den Fall, der Belegarzt stellt jetzt nicht nur sich selbst, sondern auch das Assistenz- bzw. Pflegepersonal des Katheterlabors (Spalte 2 und 3 der InEK-Matrix) und alles Material (SK nach Spalte 4a/4b, Implantate nach Spalte 5) sowie die im Corolabor eingesetzten Medikamente (Spalte 6a/6b), dann schiene es doch prinzipiell legitim, diese Kostenarten aus der Kostenstelle Zeile 7 (kardiolog. Diagnostik/Therapie) für die jeweiligen DRGs herauszurechnen und dem KH irgendwie in Rechnung zu stellen, oder? Falls Sie mir zustimmen, wie würden Sie hier vorgehen? Mein Gedanke ist, prozentuale Anteile hierfür im Vergleich mit den kalkulierten Gesamtkosten der DRG zu bilden und diese an den effektiven Fallerlös (also für 1 Belegungstag) anzulegen. Unberücksichtigt hierbei bliebe allerdings bei diesem Vorgehen der Effekt der InEK-Sachkostenkorrektur auf den Erlös, aber wie man den berücksichtigen könnte, darüber grüble ich noch...
Für andere transparente Ideen wäre ich natürlich ebenso dankbar, auch wenn es sich nur um ein fiktives Szenario für eine Bachelorarbeit handelt, welche ich gerade betreuen darf/muss
Schönen Feierabend, es ist kalt geworden!