Hallo Forum,
ist es geregelt, ob ich bei einer internen Verlegung am selben Tag zwischen PSY und PSO den Pat. entlassen und wieder aufnehmen muss (= keine Fallzusammenfassung wegen Wechsel der Strukturkategorie = 2 PEPP-Abrechnungen) oder den Fall weiterlaufen lassen muss (die Regelungen zur Ermittlung der SK PSO greifen) = nur ein Fall, entweder PSY oder PSO.
Warum sollte es Vorgaben zur Bestimmung der SK in diesen Kombifällen geben, wenn das gar nicht vorkommen könnte?
Andererseits: Das Beispiel 3 in den ergänzenden Fallbeispielen (2018) sagt zur WA am gleichen Kalendertag in eine andere SK: keine Fallzusammenfassung.
Vielleicht gibt es da keine strikte Regelung und man macht es so, wie es gerade gefällt?
Viele Grüße - NV