Nicht traumatischer Querschnitt - DKR 0603

  • Werte Forumsmitglieder,

    ich bitte um Ihre Einschätzung.

    Bei einem Patienten mit chronischen Nackenbeschwerden, Nachweis von Bandscheibenvorfällen, Myelonkompression, beinbetonter (inkompletter) Tetraparese und strumpfförmigen Sensibilitätsstörungen erfolgt eine operative Dekompression im Bereich der HWS.

    MDK-seits wird unter Verweis auf die DKR 0603 die Kodierung der Tetraparese mit G82.41 (akute inkomplette Querschnittslähmung nichttraumatischer Genese) gefordert, da ein Behandlungsaufwand vergleichbar einem akuten Trauma vorhanden gewesen sei.

    Unsererseits wird die Kodierung mit G82.49 (Spastische Tetraparese nicht näher bezeichnet) gefordert. Die DKR 0603 ist schon deswegen nicht einschlägig, weil sie sich ausdrücklich nur auf Plegien, also vollständige motorische Lähmungen bezieht. Hier vorliegend war jedoch eine inkomplette Lähmung (Tetraparese).

    Wie beurteilen Sie die Positionen?

    Vielen Dank im Voraus

    Pseudo