Guten Abend,
ich habe eine Frage bezüglich der Prozeduren bei primär offener Hernioplastik mit Netz-Implantation in sublay-Technik bei einer Hernia epigastrica, zusätzlich deutlicher Rektusdiastase und umbilikaler Bruchpforte.
Kodiert wurden für den Netz-Verschluss der epigastrischen Hernie die Prozedur 5-535.35 (Verschluss einer Hernia epigastrica mit alloplastischem, allogenem oder xenogenem Material, offen chirurgisch, mit Sublay-Technik), ebenso wie für den Netz-Verschluss des Nabelbruches die Prozedur
5-534.35 (Verschluss einer Hernia umbilicalis mit alloplastischem, allogenem oder xenogenem Material, offen chirurgisch, mit Sublay-Technik).
Die für den vollständigen Faszienverschluss, welcher als Mittellinienrekonstruktion im OP-bericht beschrieben wird und zusätzlich mit der Prozedur 5-546.22 (Plastische Rekonstruktion der Bauchwand mit Implantation von alloplastischen, allogenem oder xenogenem Material in Sublay-Technik) kodiert wurde, ist lt. Aussage des MDK nicht kodierfähig.
Im systematischen Verzeichnis wurde dem OPS 5-546.2- zwar das Inklusivum "Rekonstruktion bei Rektusdiastase" beigefügt, allerdings findet sich darunter jedoch auch das Exklusivum "Implantation von alloplastischem, allogenem oder xenogenem Material zum Verschluss abdominaler Hernien (5-53)".
Hat der MDK recht? Verbietet sich dementsprechend die zusätzliche Angabe des OPS-Kodes 5-546.22 bei offener Hernioplastik und Rektusdiastasen-Rekonstruktion?
Über Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar.
MfG Wonni