Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur - QSFFx-RL

  • Hallo zusammen,

    es gibt doch bestimmt schon das ein oder andere Haus, das die Prüfung hinter sich hat. Wir sind an einem Austausch sehr interessiert.

    Wir warten derzeit auf das Gutachten des MD und befürchten ein Nichtbestehen. Grund wird dann sein, dass einige operierende Unfallchirurgen (vor allem die, die die Sachkunde vor 2012 erwarben) keinen Nachweis für Strahlenschutzkunde in den Bereichen Rö3.1 und Rö4 nachweisen können. Die Unterlagen sind gemäß §4 Absatz 2 und 3 nachzuweisen.

    Die Frage ist nun, ob Sie auch solche Probleme haben oder ob es ein persönliches Interesse der Gutachter ist. Warum so sehr in die Tiefe geprüft wird, wenn doch weder Richtlinie noch tragende Gründe diesen Nachweis fordern?

    Wir sind ein niedersächsisches Krankenhaus. Die Versorgung unserer Patient*innen in der Fallprüfung wurde vor Ort als "übererfüllt" bezeichnet und wenn jetzt ein Punkt, der noch nicht mal nachweislich gefordert ist zu einem Nichtbestehen der Qualitätsprüfung führt, dann würde uns interessieren, worauf wir uns noch so vorbereiten sollten.

    Vielen Dank und liebe Grüße in die Runde!

    Einmal editiert, zuletzt von ida78 (11. Juni 2024 um 14:22)

  • Moin,

    mal nebenbei: die Strahlenschutzkunde ist per se ja nichts schlechtes, aber in der aktuellen Form mit Aufwand und Fristen und Wiederholungen etc. ist das m.E. so nur eine überbordende Gelddruckmaschine für bestimmte Berufsgruppen. Das hätte man auch anders lösen können und dann hätten auch viel mehr Kollegen den Nachweis und die Kenntnisse, auch aktualisiert und so weiter...


    MfG Rokka