Verlegungsabschlag bei Aufnahme aus teilstationärer Behandlung (mal wieder)

  • Hallo zusammen.

    Ich weiß das Thema wurde schon mehrfach heiß diskutiert, aber ich komme auf keinen grünen Zweig.

    Ein Patient wurde bei uns vom 22.11. - 27.11. stationär behandelt. Es ist bekannt, dass der Patient in teilstationärer Behandlung in einem anderen Krankenhaus ist. Zuletzt ein Portnadelwechsel am 18.11. Nun kommt die GKV und sagt der Patient ist vom 01.10. - 22.12. (!) teilstationär behandelt worden und wir hätten einen Abschlag zu zahlen.

    Ich sehe das so:
    Wenn der Patient zuletzt am 18.11. im teilstationär war liegen über 24 h zwischen Entlassung dort und Aufnahme bei uns. Zudem sind teilstationäre Aufenthalte ja per se kürzer als 24 h, somit auch hier kein Verlegungsabschlag. Also spricht bei mir alles dagegen.

    Allerdings werden teilstationäre Behandlungen ja als 1 Fall gezählt. Zudem wird, laut meiner Internetrecherche, darauf hingewiesen, dass bei teilstationärer Behandlung eine tägliche Rückkehr in die Klinik notwendig ist und somit einer Tagesklinik gleich gesetzt wird. Aber z.B. Chemopatienten, die teilstationär ihre Infusionen bekommen, kommen doch auch nicht jeden Tag in die Klinik, sondern nur dann, wenn sie müssen.

    Dies verwirrt mich ein bisschen.


    LG und schon mal danke für die Antworten

    Einmal editiert, zuletzt von LeDuSiAn (8. Februar 2021 um 07:00)