Hallo Zusammen,
immer wieder stellt sich mir folgende Frage bei der Operation des Morbus Dupuytren , wie die Endstelle "Ein Finger/ Mehrere Finger" zu werten wäre.
Ganz oft behandeln wir den MD mit einem Schnittverlauf vom Endglied des IV. Strahles bis in die Hohlhand. In der Hohlhand behandeln wir beispielsweise zusätzlich durch die Schnitterweiterung in der Hohlhand noch den III. und V. Fingerstrahl mit, ohne das wir eine Schnittführung direkt ab Grundglied bis Mittel- oder Endglied durchführen müssen.
Hier haben wir bisher immer den OPS 5-842.70 bzw. 5-842.80 (falls eine zus. Arthrolyse notwendig war) codiert, da die Schnittführung ja nur bis in einen FINGER ging. In der Hohlhand haben wir ja nur an den "Mittelhandstrahlen" behandelt.
Meine Überlegung ist, ob ich künftig den Zusatzops verwende 5-86a.0f oder eben doch auf die Endstelle 5-842.71 bzw. 5-842.81 gehe.
Ich könnte doch auch einen MD bei zwei Fingerstrahlen nur in der Hohlhand behandeln. Codiere ich dann hier auch nur die Hohlhand, da dort nur der Schnittverlauf war + den Zusatzops für die Finger-/Mittelhandstrahlen (so der Wortlaut des Zusatzops).
Oder wie wäre die Konstellation V Finger Schnittführung bis in das Endglied und in die proximale Hohlhand. Dann zusätzlicher Schnitt in der 1. Zwischenfingerfurche notwendig. 5-842.70 & 5-842.2 bzw. 5-842.3
Natürlich führen wir immer mehrere Neurolysen/Arteriolysen durch, daher kommt für uns nur 5-842.7* & 5-842.8* in Frage.
Aber eben haben wir auch die Konstellation mit dem zusätzlichen Schnitt in der 1. ZFF.
Beispielauszug aus einem OP Bericht:
"Hautschnitt von der Endgelenksbeugefurche am Ringfinger bis in die Hohlhand nach Bruner sowie drei V-Y-Plastiken an der Mittelgelenksbeugefurche, Grundgliedbeugefurche und in der Hohlhand. Scharfe Präparation und Darstellung des Dupuytren-Gewebes. Das Dupuytren-Gewebe verläuft spiralförmig, so dass die Gefäßnervenbündel radial und ulnar von den Verklebungen gelöst werden mussten im Sinne von Arteriolysen und Neurolysen. Nach Entfernung des Dupuytren-Gewebes konnte der Ringfinger komplett gestreckt werden. In der Hohlhand im Verlauf des III. Strahles wird auch Dupuytren-Gewebe entfernt. Nach Mobilisation der Haut nach V-Y-Plastik konnte nach Dehnung der Haut eine spannungsfreie Hautnaht vorgenommen werden (weit über 4 cm²). Vorher wird die Blutsperre geöffnet und eine Blutstillung vorgenommen. Lockere Hautnähte. Salbengazeverband und Anlage einer dorsalen Gipsschiene."
Codierung hierzu:
5-842.70, 5-903.79, 5-984 (OP Lupenbrille),
Option zusätzlich jetzt hier möglich? : 5-86a.00 ??????? (für den III. Strahl in der Hohlhand)
Oder doch in diesem Fall die Endstelle auf 5-842.71 zu ändern?
Ich bin auf eure Meinung gespannt.
Liebe Grüße