Medizinprodukte hoher Risikoklasse - Zusammenspiel von NUB-Status und G-BA-Bewertung nach §137h SGB V

  • Liebe Foristen,

    seit 2016 sitzt ja bei Medizinprodukten hoher Risikoklasse, für welche beim InEK ein NUB-Antrag gestellt wird, der G-BA mit im Boot. Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist, wie die Vota dieser beiden Institutionen zusammenhängen, wenn es um eine potentielle Zusatzvergütung geht. Konkret: InEK vergibt zB Status 1, G-BA sieht aber kein Potential und keinen Nutzen. Damit dürfte die Methode von der Vergütung ausgeschlossen sein. Wie schaut es aber aus, wenn das InEK Status 2 vergibt? Gibt es dann eine Chance, dass der G-BA überhaupt noch prüft? Schließlich ist die Methode dann im DRG-System kein Kostentrenner (oder nicht neu, oder bereits in's System integriert,...), ergo führt nach Ansicht des InEK nicht zu einer Inhomogenität in der Kalkulation. Selbst wenn der G-BA hier dennoch prüfen würde und einen Nutzen belegt sähe, dürfte - mit Verweis auf das InEK-Votum - nach meiner Auffassung kaum ein Kostenträger bereit sein, über Zusatzvergütungen für die Methode zu verhandeln. Wie sehen Sie das?

    Beste Grüße