teilstationäres Pflegeentgelt wird aufgrund nicht vereinbartem Entgeltschlüssel verweigert

  • Hallo,

    ab 01.01.2020 wurde mit § 6 (2) letzter Satz FPV 2020 die Regelung "teilstationäre Abrechnung nach vollstationärer DRG erst ab MGVD + 3 Tage möglich" dahingehend geändert, dass abweichend hiervon zumindest die Pflegeentgelte bereits ab Aufnahmetag (Tag der Verlegung) abgerechnet werden können.

    Jetzt verweigert ein Kostenträger die Zahlung dieser Tage mit der Begründung, dass der Entgeltschlüssel 84000062 bzw. 8400A90A nicht vereinbart ist (es gilt noch immer die Vereinbarung aus 2019 mit einem individuellen Entgeltschlüssel 85000062 für den gesamten Tagessatz), weigert sich aber auch, einen Entgeltschlüssel zuzuteilen bzw. für diese Tage das Pflegeentgelt (berechnet nach dem in Anlage 3b genannten Pflege-RG) zu zahlen. Argumentation ist nur Entgelt/Entgeltschlüssel nicht vereinbart.

    Ist das korrekt? Steht eine Budgetvereinbarung "über" der FPV? Die Entgeltschlüssel sind m.E. ja nur eine §301-Vereinbarung und folgen einem logischen Aufbau, auch für die ab 2020 eingeführten neuen Pflegeentgelte. Stellen wir uns hier schlechter als Häuser, die eine Budgetvereinbarung ab 2020 abgeschlossen haben, da wir nicht einmal das Pflegeentgelt abrechnen können?

    Und, ist die Argumentation überhaupt richtig, dass als Voraussetzung für die Abrechnung einer in der FPV genannten Leistung ein vereinbarter Entgeltschlüssel notwendig ist? Denn letzterer folgt ja eigentlich nur der §301-Systematik (wir mussten ja auch keinen Entgeltschlüssel für z.B. den Pflegeanteil einer DRG ab 01.01.2020 vereinbaren).

    Oder denke ich da falsch?

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo,

    wenn Sie für 2020 keine Vereinbarung haben, gilt das Entgelt weiter.

    Für den Einzelfall würde ich es entspannt sehen, da im Pflegebereich ja wieder "Selbstkostendeckung" besteht.

    Sehen Sie die Pflegeentgelte als Abschlag auf ihr Pflegebudget. Letztendlich erhalten sie alles, was dem KH vom Wirtschaftsprüfer als Pflegekosten bestätigt wird. Ggf. erst später über die Ausgleiche.

    Wir hatten es umgekehrt: eine Kasse wollte unbedingt noch gültigen Betrag auf verschiedene Entgeltschlüssel aufteilen.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold