Guten Morgen in die Runde!
Mich beschäftigt gerade (mal wieder) das Thema Erhöhter Betreuungsaufwand in der KJP. Es würde mich interessieren, wie man in anderen Häusern die Anordnung sieht.
- im OPS 9-963 (KJP-Kode) steht: "...Mindestens wöchentliche ärztliche Anordnung und Überprüfung..."
- im OPS 9-640 (Erwachsenen-Kode) steht: "...Tägliche ärztliche/psychologische Befunderhebung und ggf. ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der Betreuungsmaßnahme..."
Wir haben das bisher immer so ausgelegt, dass dort ärztlich steht, also auch ein Arzt anordnen muss. Obwohl uns vom Grundsatz her nicht klar ist, warum ein Psychologe das nicht können soll.
Nun habe ich aber ein MDK-Gutachten (KJP), in dem der Gutachter schreibt: "...Es muss eine ärztliche/psychologische Anordnung erfolgen...".
Also dürfen Psychologen doch?! Wie handhaben die anderen das so? Gibt es da Erfahrungen?
Würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen.
Gruß
Tibo