Liebes Forum,
wir wollen in unserer Neurologischen Frührehabilitation durch die Ergotherapie eine Gruppentherapie anbieten.
Im Rahmen des OPS 8-552 müssen pro Tag durchschnittlich 300 Minuten erfasst werden. Dabei dürfen gemäß OPS bei mehreren Therapeuten die Minuten addiert / multipliziert werden. Wenn wir jetzt beispielsweise durch einen Ergotherapeuten über 60 Minuten 3 Patienten (z.B. gemeinschaftliches Esstraining o.ä.) therapieren, darf dann rein vom OPS jeder Patient mit 60 Minuten oder allein anteilig mit 20 Minuten erfasst werden??
Eine genaue Definition, wie z.B. in den Psych-OPS ist bedauerlicherweise nicht angegeben. Gibt es irgendwelche Erfahrungswerte, Stellungnahmen oder gar Gutachten?
Natürlich führen 60 Minuten je Patient bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (IBLV) dann auch zu einer dreifachen Leistungserfassung bei dem einen Therapeuten. Wie sollte sonst berechnet werden?
Für Informationen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
ochpowi