Primär erfolgreiche Reanimation

  • Folgender Fall: Pat. wird um 1:00 h nachts auf der Intensiv aufgenommen, vom Notarzt primär erfolgreich reanimiert und verstirbt eine Stunde später.
    Also verschlüssle ich I 46.9 erfolgreiche Reanimation, dazu die Beatmungsdauer von 1 Std., die Intubation sowie die maschinelle Beatmung < 24 Std. und als Hauptprozedur die 8-771, kardiale Reanimation.
    Kann ich die Diagnose I46.9 nnbez als HD angeben und den Code für die erfolgreiche Reanimation trotzdem bestehen lassen? Beides stimmt ja - irgendwie... und wieso komme ich immer nur in F70B? Wäre nicht ..A angebracht?

    T. Flöser

    • Offizieller Beitrag

    Ebenfalls einen schönen guten Tag!

    Ich gehe mal davon aus, dass Sie mit Notarzt den Kollegen meinen, der Ihnen den Patienten in die Klinik gebracht hat. Dieser hat reanimiert, Sie wohl nicht. Deswegen ist die Reanimation nicht für Sie kodierbar. Sie haben beatmet: OPS für Beatmungszeit durch Sie zu kodieren. Intubation: nicht durch Sie zu kodieren, wenn vom Notarzt durchgeführt.

    HD wird die zugrunde liegende Erkrankung, die zum Tod geführt hat:

    DKR 0903a Herzstillstand
    Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.- Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.
    Die verfügbaren Kodes sind:
    I46.0 Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung
    I46.1 Plötzlicher Herztod, so beschrieben
    I46.9 Herzstillstand, nicht näher bezeichnet
    Der Herzstillstand (I46.- Herzstillstand) ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrundeliegende Ursache bekannt ist.
    Bei Reanimation im Rahmen eines Herzstillstandes ist außerdem
    8-771 Kardiale Reanimation zuzuweisen.

    Streng genommen, dürfen Sie die I46.- nicht kodieren, wenn die Reanimation extern durch den Notarzt durchgeführt wurde. Es sei denn, Sie haben erneut reanimiert.

    Somit wird der Fall in eine andere DRG eingegroupt, abhängig von Ihrer HD.

    Gruß

    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo D. D. Selter!
    >Ich gehe mal davon aus, dass Sie mit Notarzt den Kollegen meinen, der Ihnen den Patienten in die Klinik gebracht hat. Dieser hat reanimiert, Sie wohl nicht...

    Der Notarztdienst wird von der Anästhesie-Abteilung gestellt, auch die interdisziplinäre Intensiv ist anästhesiologisch geführt ...

    DKR 0903a Herzstillstand
    Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.- Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.
    Die verfügbaren Kodes sind:
    I46.0 Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung
    I46.1 Plötzlicher Herztod, so beschrieben
    I46.9 Herzstillstand, nicht näher bezeichnet

    Da ich die Ursache des plötzlichen Herzversagens nicht kenne, kann ich also I46.- kodieren...

    T. Flöser

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von tfloeser:
    Der Notarztdienst wird von der Anästhesie-Abteilung gestellt, auch die interdisziplinäre Intensiv ist anästhesiologisch geführt ...

    Es kommt nicht darauf an, wer den Dienst stellt, sondern in welcher Organisationsform das alles abläuft. Die Notarzteinsätze werden ja nicht über die Pflegesätze abgerechnet, sondern hiervon getrennt. Dass die eigene Klinik angefahren wird, spielt da keine Rolle.
    Kodiert werden nur die Leistungen, die während der stationären Phase erbracht werden. Die Erstversorgung vor Ort zählt nicht dazu.
    Womit wir wieder bei der Ausgangslage wären......

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • ...Die Notarzteinsätze werden ja nicht über die Pflegesätze abgerechnet, sondern hiervon getrennt. Dass die eigene Klinik angefahren wird, spielt da keine Rolle.

    O.K., überzeugt!
    Danke auch

    Gruss
    Tobias Flöser

    T. Flöser

    • Offizieller Beitrag

    Gern geschehen!

    Nur geht der Spaß doch erst los ;D:

    Sie dürfen nicht die I46.- kodieren und die Todesursache, so sagen Sie, kennen Sie nicht.
    Was kodieren Sie dann als HD?

    Gruß
    --
    D. D. Selter

  • Original von rostm:
    Hallo

    ich würde R96.0 kodieren.
    Oder weiß Herr Selter was besseres?

    MR

    Moin!

    Ich würde trotzdem die I46.1 oder .9 codieren. Mit der R96.0 kommen wir wieder in Tod als Entlassdiagnose.
    Die Frage ist auch, was alles unter "Wiederbelebungsmassnahmen" fällt...

    T. Flöser

    T. Flöser

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von tfloeser:
    Ich würde trotzdem die I46.1 oder .9 codieren. Mit der R96.0 kommen wir wieder in Tod als Entlassdiagnose.
    Die Frage ist auch, was alles unter "Wiederbelebungsmassnahmen" fällt...

    Guten Morgen,

    Sie landen mit allen Diagnosen in der gleichen DRG F70B und alle Diagnosen sagen: "Tod", was Sie übrigens auch unter Entlassart dokumentieren. Ich verstehe daher nicht, was Sie dadurch verhindern wollen.

    Unter Reanimation verstehen wir doch alle so ziemlich das gleiche, oder?
    Innerhalb der Wiederbelebungszeit durchgeführte Sofortmaßnahmen nach Herz-Kreislauf-Stillstand (ABC, ....).

    Vielleicht hilft Ihnen aber auch die Verdachtsdiagnosen-DKR aus dem Dilemma:

    D008b Verdachtsdiagnosen
    Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.
    Verdachtsdiagnosen werden unterschiedlich kodiert, abhängig davon, ob der Patient nach Hause
    (hier runter fällt dann auch wohl der Tod) entlassen oder in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde.
    ...
    Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.

    Wenn Sie also einen Verdacht haben und Ihre zusätzlichen Maßnahmen vielleicht als entsprechende eingeleitete Behandlung angesehen werden könnte, wäre die VD = HD.

    Gruß


    --
    D. D. Selter