Klage von MBEG-Fällen und Erörterungsverfahren

  • Und letztendlich ist es dann wieder Sache des einzelnen Gerichts (oder der Parteien) ob eine Klage außerhalb der in der PrüvV geregelten Sachverhalte ohne EV zulässig ist/sind.

    Aber Klarheit ist in Sicht. Das BSG wird wahrscheinlich noch in diesem Jahrzehnt entscheiden. :D

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch