Guten Tag zusammen,
leider konnte ich kein Chat finden, wo dieses Thema bereit besprochen wurde. Deshalb wende ich mich jetzt an Sie, in der Hoffnung das Sie mir weiterhelfen können. Wir haben einen Häftling aus der JVA aufgenommen. Bis dato war es immer so, dass wenn ein Häftling kam wurde die Haftunterbrechung auf den Tag stationären Aufnahme von der JVA ausgestellt und wir die Kosten mit der zuletzt zuständigen KK abgerechnet haben. Nun haben wir aber den Fall, dass die Haftunterbrechung erst während des Aufenthaltes ausgesprochen wurde und nun zwei Kostenträger vorliegen. Nach Rücksprache mit der JVA werden die Kosten von denen aber nur anteilig übernommen. Gesetzlich ist es ja geregelt, dass der Kostenträger der am Tag der Aufnahme zuständig ist, die kompletten Kosten zu übernehmen hat. Dieser nimmt dann Kontakt zum anderen Kostenträger auf und die teilen sich die Rechnung. Doch die JVA weigert sich die gesamten Kosten zu übernehmen. Die Aussage von der JVA, wir sind keine gesetzliche Kasse und unterliegen nicht den Bestimmung der FPV. Wer hat den jetzt Recht? Welches Gesetz hat Vorrang?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
VG tB