Hallo alle zusammen,
gibt es mittlerweile Erfahrungen mit der nicht medizinischen Wahlleistung "Übernachtung nach AOP"?
Wir sind jetzt technisch soweit:
- Patienten sind im KIS (in der Stationstopologie) sichtbar
- die Küchenanforderung kann bedient werden
- Patienten werden nicht in der PPUGV gezählt
- Anlage eines neues AB-Verfahren um die Selbstzahlerrechnung mit den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen auszuweisen (Essen/Übernachtung)
Falls jemand schon so weit ist - wie könnte der Wahlleistungsvertrag der nicht medizinischen Leistung am besten gestaltet werden?
Viele Grüße
DianaM