Hallo Forum,
nach dem BSG-Urteil zur Definition der stationären Behandlung bei Elektiv-Fällen stellt sich mir die Frage, wie es sich mit der Abrechnung diverser Same-Day-DRGs gestaltet. Im Prinzip sind doch jetzt nur noch Fälle abrechenbar, die über Nacht bleiben. Ich denke dabei besonders an Chemotherapien etc. Hat jemand weitere Informationen, wie man hier am sinnvollsten weiterverfährt?
Einen (etwas ratlosen) Gruß aus Hamburg