Hallo alle zusammen,
ich habe folgendes Problem. Seit kurzem haben wir bei uns im Haus eine Software im Einsatz, die med. Plausibilitätskontrollen der Kodierungen durchführt. Das Tool verlangt nun von mir, dass ich bei jedem Pat. wo ein Morbus Alzheimer alleinig (ohne +) mit G30.- kodiert ist, auch eine Demenz mit F00.-* dazu verschlüsselt wird.
ABER
1. G30.- ist im ICD 10 nicht primär als + Diagnose ausgewiesen
2. DKR § D012a "ICD-Kodes ohne Kennzeichen oder mit einem Kreuz (Ätiologie, „†“) als Kennzeichen werden im folgenden als Primär-Diagnoseschlüssel bezeichnet, da diese alleine verwendet
werden dürfen.
=> das heißt also, ich muß nicht zwingend einen * Schlüssel kodieren?
3. 0508a Morbus Alzheimer
Ein Morbus Alzheimer bzw. eine Demenz bei Alzheimer-Krankheit ist mit zwei Schlüsselnummern zu kodieren:
• einem Kode aus G30.-†Alzheimer Krankheit und
• einem Kode aus F00.-* Demenz bei Alzheimer-Krankheit.
Beide Kategorien sind nach dem Alter unterteilt, in dem die Erkrankung auftritt.
=> ich muß mal dumm fragen, hat den jeder Alzheimer Pat. zwingend eine Demenz?
MfG
Michael Graf