Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute erreichte uns ein Gutachten des MD bezüglich eines tagklinischen Aufenthalts zur Erhaltungs-EKT.
Bisher werden Erhaltungs-EKTs bei uns regelhaft teilstationär abgerechnet, in seltenen Ausnahmefällen vollstationär.
Bestrebungen des MD und der Kassen die EKT-Behandlung zu einer ambulanten Leistung herabzustufen bestehen ja schon seit langem.
Nun versucht der MD anders zu argumentieren:
"Gemäß Sozialrechtssprechung des BSG (B 3 KR 4/03 R) entspricht dieses Setting eher einem Tagesaufenthalt im Krankenhaus in Abgrenzung zu einer teilstationären Behandlung. Es handelt sich nicht um eine typische psychiatrische oder psychosomatische tagesklinische Behandlung bei der auf Grund der Symptomatik über einen längeren Zeitraum (mehrere Tage bis Wochen) eine multimodale psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung erforderlich war. Formal wird deshalb im Gutachten angegeben, dass die teilstationäre Krankenhausbehandlung nicht erforderlich war.
Wie die erbrachten Leistungen abzurechnen sind, kann gutachterlich nicht beurteilt werden."
Wie sind Ihre Erfahrungen hierzu?
Herzliche Grüße!