Folgen eines Schlaganfalls: Gedächtnisstörung
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Hallo seb,
R41.3 ist kein Sekundär-Kode sondern müsste als eigenständige ND übermittelt werden.
(die U07.2! ist doch mittlerweile faktisch obsolet. Tests, POCT oder PCR stehen doch ausreichend zur Verfügung)
Gruß
S. Stephan
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Guten Morgen seb.,
naja fast, auch die I69.3 ist kein Sekundärkode, einzig die Reihenfolge der ICDs ist im Text zur I69.3 festgelegt. Zunächst ist der Folgezustand anzugeben, in Ihrem Fall die R41.3, danach die I69.3 als Anzeige, dass es sich um eine Folge eines Hirninfarktes handelt. Beides sind aber Primärkodes, außerhalb des Kreuz-Stern-Systems oder der Ausrufezeichenkodes.
Gruß
Zwart