Mindestmenge Mamma-Ca Berechnung Leistungen

  • Hallo zusammen,

    ich habe zum Beschluss de G-BA bezüglich MM Mamma-CA zwei Verständnisfragen.

    1.

    Fallbeispiel:

    Patientin kommt zur Exzision, Resektion etc. Nach Vorlage der Histo muss sie erneut zur OP.

    Zählt dies als ein Fall?

    2.

    Ein Beschluss heißt es : "

    Gemäß § 3 Absatz 7 legt der G-BA fest, dass für die Berechnung der Leistungsmenge

    nach § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 2 oder § 6 Absatz 3 und Absatz 4 pro Körperseite

    (rechts/links) jede Operation, bei der mindestens einer der unter Nummer 9 der Anlage

    aufgeführten OPS-Kodes in Verbindung mit einem der aufgeführten ICD-Kodes zu

    verschlüsseln war, als eine Leistung zur Erfüllung der Mindestmenge zu berücksichtigen

    ist."

    Heißt das nun, ein beidseitger Eingriff zählt als eine Leistung oder je Seite als eine Leistung?

    Vielen Dank!

    LG