Sehr geehrte, liebe Mit-Foristen!
Die DRG-beauftragte Oberärztin unserer HTG-Klinik ist mit folgendem Problem auf mich zugekommen:
Immer wieder kommt es bei der Implantation einer Klappenprothese des Typs Intuity (5-351.06) zu dem Problem, dass diese luxiert und bereits intraop. entfernt und verworfen wird und eine konventionelle Versorgung mittels Bioprothese (5-351.02) vorgenommen wird.
Eine Prüfregel unserer DRG-Groupingsoftware (3M) quittiert dies mit einem und erwartet die zusätzliche Kodierung des Zusatzkodes für eine Reoperation. Dieser Prüfregel kann ich allerdings nicht folgen, da es sich um keine mehrzeitigen Eingriffe und schon gar nicht um die Wiedereröffnung eines Operationsgebietes handelt.
Dies hat wohl - bereits vor meiner Zeit - zu einer internen Diskussion geführt und man hat sich darauf verständigt, lediglich den Eingriff mit der Klappe zu verschlüsseln (hier die Bioprothese), mit der der Patient den OP verlässt.
Ich halte dies für ein absolutes Downcoding, da es den entstandenen Kosten und dem Aufwand keineswegs gerecht wird, wenn man lediglich den einen, konventionellen Eingriff in diesen Fällen verschlüsselt. Die Prüfregel ist aus meiner Sicht hier gepflegt zu ignorieren, weil sie sich nicht auf dieses konkrete Fallbeispiel bezieht, so dass ich den komplikativen Eingriff mit den beiden o.g. Prozedurenkodes abbilden würde zzgl. dem Kode T82.0 auf Diagnosenseite um die Komplikation i.S. einer Luxation und der notwendigen Neu-Implanation auf Diagnosenseite Rechnung zu tragen.
Kennt jemand die angesprochene Problematik und mag mir verraten, wie damit kodiertechnisch umgegangen wird.
Mit bestem Dank und vielen Grüßen
Kodiak