Intraoperativer Klappenwechsel bei Luxation

  • Sehr geehrte, liebe Mit-Foristen!

    Die DRG-beauftragte Oberärztin unserer HTG-Klinik ist mit folgendem Problem auf mich zugekommen:

    Immer wieder kommt es bei der Implantation einer Klappenprothese des Typs Intuity (5-351.06) zu dem Problem, dass diese luxiert und bereits intraop. entfernt und verworfen wird und eine konventionelle Versorgung mittels Bioprothese (5-351.02) vorgenommen wird.

    Eine Prüfregel unserer DRG-Groupingsoftware (3M) quittiert dies mit einem :cursing: und erwartet die zusätzliche Kodierung des Zusatzkodes für eine Reoperation. Dieser Prüfregel kann ich allerdings nicht folgen, da es sich um keine mehrzeitigen Eingriffe und schon gar nicht um die Wiedereröffnung eines Operationsgebietes handelt.

    Dies hat wohl - bereits vor meiner Zeit - zu einer internen Diskussion geführt und man hat sich darauf verständigt, lediglich den Eingriff mit der Klappe zu verschlüsseln (hier die Bioprothese), mit der der Patient den OP verlässt.

    Ich halte dies für ein absolutes Downcoding, da es den entstandenen Kosten und dem Aufwand keineswegs gerecht wird, wenn man lediglich den einen, konventionellen Eingriff in diesen Fällen verschlüsselt. Die Prüfregel ist aus meiner Sicht hier gepflegt zu ignorieren, weil sie sich nicht auf dieses konkrete Fallbeispiel bezieht, so dass ich den komplikativen Eingriff mit den beiden o.g. Prozedurenkodes abbilden würde zzgl. dem Kode T82.0 auf Diagnosenseite um die Komplikation i.S. einer Luxation und der notwendigen Neu-Implanation auf Diagnosenseite Rechnung zu tragen.

    Kennt jemand die angesprochene Problematik und mag mir verraten, wie damit kodiertechnisch umgegangen wird.

    Mit bestem Dank und vielen Grüßen

    Kodiak

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Kodiak 19. April 2023 um 11:12

    Hat den Titel des Themas von „Intraoperativer Klappenwechsel“ zu „Intraoperativer Klappenwechsel bei Luxation“ geändert.
  • Guten Morgen,

    sofern die Intuity in situ war, halte ich Sie indes dennoch auch ohne Reoperation für kodierbar. Der Fall wird unmittelbar in die Prüfung führen, wenn er im Zusammenhang mit einer ACB zur Höhergruppierung führt. Dennoch sollte kann die Kodierung erfolgen, der Austausch als Wechsel kodiert werden, der Grund für den Wechsel die Komplikation.

    Spricht etwas dagegen? Die Prüfregel lässt sich ja editieren.

    Gruß

    merguet

  • Sehr geehrter Herr Dr. Merguet,

    vielen Dank für Ihre Ausführungen. Allerdings ergibt sich auch ohne ACVB eine Veränderung des DRG-Erlöses, der Ihre prophezeite Prüfung auf den Plan bringen wird.

    Die Intuity-Klappe war wie Sie postuliert haben, bereits an Ort und Stelle, bei der Überprüfung wurde dann festgestellt, dass sie nicht richtig sitzt, so dass sie wieder entfernt wurde und man sich für die Versorgung mittels konventioneller Bioprothese entschieden hat.

    Die Abbildung mit den Kodes 5-351.06 + 5-351.02 führt in die DRG F03D (RG: 4,758), die alleinige Kodierung der 5-351.02 resultiert lediglich in der DRG F03E (RG: 3,997).

    Da wie beschrieben die Intuity-Klappe aufgrund der Komplikation verworfen wird und auch hier zwei Eingriffe innerhalb einer OP komplett erbracht wurden, empfinde ich die Abrechnung der höherwertigen DRG aufgrund der Kosten und des entstanden Aufwandes als außerordentlich legitim.

    Beste Grüße

    Kodiak

    Herzliche Grüße

    Kodiak