Hallo,
für P2 oder P4 fordern die Einstufungsempfehlungen der PPPRL mind. 3 Therapieeinheiten pro Woche.
Manchmal tritt der Fall ein, dass nicht durchgehend in jeder Behandlungswoche 3 TE anfallen.
Wir fragen uns, welche Woche dann zugrunde gelegt wird:
- die Woche, in die der Stichtag fällt? (Dann wäre jede 2. Woche nicht berücksichtigt)
- die Wochen vor und nach dem Stichtag (beide Wochen müssen 3 TE enthalten)?
Wie würden Sie einstufen bei folgender Konstellation:
Woche 1: 3 TE
Woche 2 (mit Stichtag): 3 TE
Woche 3: 2 TE
Viele Grüße - NV