Münchhausen by proxy Syndrom

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe ein MD-Gutachten vorliegen, bei dem ich mal die Forumsgemeinde um Rat fragen möchte.

    Wir behandelten ein 16j. Kind initial aufgrund erhöhter Leberwerte und unklarer Inkontinenz. Außerdem noch weitere "Symptome" die aus Anamnese durch die Mutter geschildert wurden.

    Im weiteren Verlauf wurde die Diagnose eines Münchhausen-by-proxy-Syndroms gestellt.

    Von uns wurde die Z65 als Hauptdiagnose gestellt.

    Der MD kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass das Münchhausen-by-proxy-Syndroms Anlass der Aufnahme gewesen sei (sehe ich auch so) und dieses mit dem Kode F68.1 zu kodieren sei.

    Dieser wäre aus meiner Sicht aber nur anzuwenden, wenn das Münchhausen-Syndrom bei dem Kind vorliegen würde. Hier ist es aber ein sog. Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom.

    Gemäß DKR 1915l wäre hier dann eher die T74 als HD zu kodieren?

    Wer kann mir helfen?

    LG aus Ostwestfalen

    Die Kunst, langweilig zu sein, besteht darin, alles zu sagen, was man weiß.
    Winston Churchill

  • Ich bin ja glücklicherweise weder Pädiater noch Psychiater - aber auch mit einfacher Logik kommt man zu dem Schluss, dass der MDK hier falsch liegt: Die psychische Erkrankung (wenn die Diagnose denn stimmt), hat die Mutter, nicht der Sohn. F68 fällt also aus, sehe ich genauso wie Sie.

    Da solche pathologischen Familiensituationen sehr häufig auch zu psychischen Störungen beim Nachwuchs führen, stellt sich aber die Frage, welche F-Diagnosen bei dem/der Jugendlichen (Kind ist er/sie nicht mehr mit 16) sonst so vorliegen. Die erfüllen zwar vermutlich nicht die Definition der HD, aber die Inkontinenz (wenn sie denn tatsächlich bestand) weist z.B. darauf hin, dass auch der Nachwuchs ein psychisches Problem mit Krankheitswert hat (zumindest fällt mir nichts ein, wie die Mutter selbige verursacht haben könnte).

    Bleibt also die Frage "T oder Z?". Z55 - 65 sind ja für Personen mit Gesundheits*risiken* aufgrund psychosozialer Faktoren. Hier scheint der Jugendliche aber tatsächlich Schäden davongetragen zu haben, sei es an an Leber, Psyche oder sonst wo. Demnach würde ich einen Code aus T74 für zutreffender halten. Aber ich bin ja nur ein einfacher Schmerztherapeut ;)