Guten Morgen liebe Kollegen,
wir möchten heuute eine Frage anbringen, für welche wir bislang keine Antwort fanden.
Mit einer Kostenanfrage an die zuständige Krankenkasse wurde die Abrechnung eines nicht verhandelten NUB´s abgesprochen und im Vorfeld eingeholt. Die stat. Rechnungslegung erfolgte per DAT.
Nun muss die Sachkostenpauschale, angelehnt an die Herstellerrechnung weiterberechnet werden.
Müssen wir dort etwas beachten bzw. welcher Steuersatz muss verwendet werden?
Vielen Dank und VG
goerli