Hallo Forum,
Anbieter von Archivlösungen verbreiten derzeit, dass ab 1.1.2024 der vollständige IHE-Aktenplan mit seinen weit über 400 Kategorien von Krankenhäusern bei der digitalen Archivierung umzusetzen sei. Ich finde dafür keine gesetzliche Grundlage. Die eVV weist doch ausdrücklich darauf hin: "Ab dem 01.01.2024 ist die Nutzung der Dokumentenkodierung gemäß Anhang 1 der Anlage 1 verpflichtend."
Bzw. in der technischen Anlage: eventCodeList->Codebezeichnung des Dokuments gem. DocumentEntry.eventCodeList (ID 1.2.276.0.76.11.34); Vorgabe Quellcodesystem KDL (OID 1.2.276.0.76.11.469)->Der Wert MUSS einem Code aus Tabelle 2 Spalte 5 Anhang 1entsprechen. Bsp.: „AU010101“
Wer kann hier aufklären ?
Mit freundlichen Grüßen
C. Hirschberg