PPP RL Eingruppierungsempfehlungen ab 2024

  • Liebes Forum,

    gibt es bereits weiterführenden Erkenntnisse / Einschätzungen, wie die PPP-RL Einstufungen ab 2024 laufen sollen?

    Wenn man die Eingruppierungsempfehlungen (Vorabversion) ab 1.1.2024 grob zusammenfasst ergibt sich folgende Ableitung:

    S = alle Fälle mit HD F10-F19

    G = alle Fälle mit Alter >= 65 Jahre

    A = alle Fälle mit Alter < 65 Jahre und HD <> F10-F19

    Abgesehen davon das S und G sich nicht gegenseitig ausschließen - was mache ich mit dem 66 Jährigen mit HD F10-F19 (Welches Kriterium hat hier Vorrang)?

    Auch von Therapeutischer Seite wird berichtet, dass eine Abgrenzung der Gerontopsychiatrie ausschließlich anhand des Alters unmöglich ist..

    Über Einschätzungen und Rückmeldungen würden wir uns freuen. VG :)

  • Lieber ovecor,

    ich bin gespannt, ob jemand was dazu weiß.

    Ich kenne ebenso bislang nur die Vorabversion für 2024. Die Auftrennung nach A und G allein anhand des Alters scheint auf Grund der Tabelle künftig klar zu sein. Nach meiner Interpretation würden künftig allerdings unabhängig vom Alter alle Patienten mit einer F10-F19 in die S einzuordnen sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Marcell (29. Januar 2024 um 15:41)

  • Ergänzung zum vorherigen Eintrag: Mittlerweile sehe ich meine Ansicht dazu bestätigt. In der Anlage zum Beschluss des G-BA vom 16.11.23, in Tabelle 4 auf PDF-Seite 33, stehen die Berechnungsregeln für die Behandlungsbereiche. Nach meinem Verständnis sind alle Patienten mit einer Hauptdiagnose aus F10-F19 in die S einzugruppieren, bei den anderen Hauptdiagnosen entscheidet alleine das Alter, ob A oder G (≥ 65 Jahre). In dieser Tabelle steht interessanterweise als Formel für G: "Alter > 65 Jahre", was die 65 nicht miteinschließt und insofern von den Eingruppierungsempfehlungen in der PPP-RL abweicht.