Patellarückflächenersatz bei liegender Tumorprothese Z.n. Sarkom

  • Hallo Forum,

    ich habe eine weitere Frage:

    Patient hat bei Z.n. Osteosarkom eine liegende (Sonder-)Tumorprothese am Knie. Bei nun retropatellarer Beschwerdesymptomatik wird ein Rückflächenersatz 5-822.81 eingebaut. Rechtfertigt das Vorhandensein der Tumorprothese bei Z.n. Resektion maligner Knochentumor nun auch bei der Patella die Kodierung des OPS 5-829.c?

    Ein Rückflächenersatz würde ja nicht ohne vorhandene TEP eingebaut werden...?!

    Vielen Dank für Anregungen,

    GK-Nicole

  • Hallo Nicole,

    der OPS 5-829.c ist nach meiner Auffassung nur anzuwenden wenn die Implantation oder der Wechsel der Gesamten Endoprothese durchgeführt wurde. Die Resektion der Patella und Ersatz bildet dies nicht ab. Mich wundert es das die Patella nicht bereits im 1. OP Schritt entfernt wurde, aber das wird schon seinen Grund gehabt haben. Die 5-822.8* wäre nach meiner Auffassung hier zu wählen. Bitte beachte die Inkl. und Exkl. hier.

    Schönen Gruß

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling