Hallo Forum,
ich habe eine weitere Frage:
Patient hat bei Z.n. Osteosarkom eine liegende (Sonder-)Tumorprothese am Knie. Bei nun retropatellarer Beschwerdesymptomatik wird ein Rückflächenersatz 5-822.81 eingebaut. Rechtfertigt das Vorhandensein der Tumorprothese bei Z.n. Resektion maligner Knochentumor nun auch bei der Patella die Kodierung des OPS 5-829.c?
Ein Rückflächenersatz würde ja nicht ohne vorhandene TEP eingebaut werden...?!
Vielen Dank für Anregungen,
GK-Nicole