Abrechnung von stationären Leistungen Jugendlicher in der Erwachsenenpsychiatrie

  • Hallo zusammen,

    in unseren Kliniken werden gelegentlich Jugendliche behandelt, i.d.R. im alter von 17 Jahren. Diese rechnen wir gegenüber den Krankenkassen mit einer Erwachsenen-PEPP ab und übermitteln auch die OPS-Codes für die Erwachsenen-Psychiatrie, da wir keine Genehmigungen für die Verwendung der OPS-Codes der KJP haben. Wir sind nun einmal eine Erwachsenenpsychiatrie. Eine große grüne Krankenkasse verweigert nun die Zahlung der Rechnungen mit der Begründung, dass wir für diese Fälle die OPS-Codes der Erwachsenenpsychiatrie nicht verwenden dürfen. Bei Patienten mit Aufnahmealter unter 18 Jahren wären die OPS-Codes der KJP zu verwenden und dementsprechend die Kodes der Erwachsenenpsychiatrie nur für Patienten ab 18 Jahren.

    Sind da bereits bei anderen diese Probleme aufgetreten?

    Vielen Dank

    Dirk

    Dirk Kühler

  • Hallo Hr. Kühler,

    nein. Wir rechnen seit vielen Jahren die Behandlung von minderjährigen Drogenabhängigen auf einer Spezialstation ab.

    Die Station hat den Fachabteilungsschlüssel der Erwachsenenpsychiatrie, entsprechend werden auch die OPS Kodes der Erwachsenen kodiert.

    Es gab dazu sicher schon mal Nachfragen von einzelnen Kassen, aber bisher keine echten Probleme.

    Herzliche Grüße, helmutwg