Verlegung bei pos. Corona oder Corona Ausbruch in Einrichtung

  • Liebe Mitstreitende, zunehmend ist in unseren Häusern zu beobachten, dass der MD die VWD kürzt bei Covid positiven (ohne schwere Symptomatik) und begründet man könne ja Verlegen in die Reha Einrichtung, da es keine medizinische Notwendigkeit gäbe, auch nicht bei Isolierung, da eine Symptomfreiheit gegeben ist, aber hoch infektiös bei PCR Test über 30. Gerne möchte ich mich mit Ihnen Austauschen, ob auch Sie diese Problematik kennen in Ihren Häusern.

    Ich hoffe, ich habe mich an dieser Stelle verständlich ausgedrückt. Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo,

    auch bei Covid-positiven Pat. ist bei fehlenden Symptomen ja keine stationäre Behandlungsnotwendigkeit (§39 SGB V) gegeben.

    Zur Durchführung der Isolation (Pat. ist nicht erkrankt) nach dem Infektionsschutzgesetz erfolgt nach §30 die Absonderung auf Anweisung der Behörde. Damit handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten müsste also die anordnende Stelle übernehmen, wenn die Isolation anderweitig nicht möglich ist (zu Hause, im Pflegeheim oder Einrichtung, wo sich die Person sonst aufhält).

    Übrigens: je höher der ct-Wert im PCR-Test ist, desto geringer ist die Viruslast und desto geringer ist Ansteckungsgefahr. Häufig wird die Isolation bei ct-Wert >30 und abgeklungenen Symptomen aufgehoben.

    VG, AlterEgo

  • Hallo, Alter Ego, absolut richtig und ich habe mich falsch geäußert. Ich meinte natürlich PCR - Wert unter 30, also hoch infektiös.

    In den Fällen, die wir haben, ist eine Unterbringung anderweitig und gerade in die Häuslichkeit nicht möglich gewesen, ebenso lehnten natürlich auch die Einrichtungen ab. Diese Fälle häufen sich sehr, so dass eine Lösung her muss. Mich würde sehr interessieren, wie es in anderen Häusern aussieht und gehandhabt wird.

    Vielen Dank!