MD-Prüfung verfristet?

  • Hallo zusammen,

    wir haben hier einen MD-Sachverhalt, bei dem wir unsicher sind, ob wir die Prüfung so nicht vielleicht ablehnen können/müssen?!

    zunächst die groben Falldaten:

    Aufenthalt 1: 28.06.23 - 28.07.23

    Aufenthalt 2: 09.08.23 - 21.09.23

    Beide Aufenthalte mussten zusammengeführt werden.

    Entlassanzeige erster Fall: 01.08.2023

    Storno Entlassanzeige Fall alleine: 05.10.2023

    Finale Entlassanzeige (zusammengeführt): 05.10.2023

    Schlussrechnung: 13.10.2023


    Nun kam aber schon in Folge des ersten Falles am 18.08.2023 eine Prüfanzeige nur für den ersten Aufenthalt. Die Frist zur Unterlagenlagenübermittlung war der 13.10.2023.

    Am 06.10.2023 habe ich die Unterlagen ins LE-Portal gestellt, mit dem Hinweis, dass die Fälle mittlerweile zusammengeführt sind, ich aber nur eine Prüfanzeige für den ersten Aufenthalt und auch keine Änderungsanzeige habe und entsprechend auch nur die Unterlagen des ersten Aufenthaltes hochlade (Datensparsamkeit, Datenschutz...).

    Daraufhin bekam ich am 17.10.2023 eine Email vom MD, dass die Prüfung am 17.10.2023 von der Krankenkasse storniert wurde.

    Heute bekomme ich eine neue Prüfanzeige (andere Auftragsnummer) mit folgendem Text: "hiermit zeigen wir Ihnen an, dass die o.g. Krankenkasse am 17.10.2023 die Medizinischen Dienste [...] beauftragt hat, eine Prüfung [...] durchzuführen."

    Das passt ja zum Storno-Datum, allerdings sind seit dem 17.10. (Einleitung des Prüfverfahrens) mehr als 2 Wochen vergangen. Laut § 6 Abs. 2 PrüfVV "muss (die Anzeige) dem Krankenhaus innerhalb von 2 Wochen ab der Beauftragung zugegangen sein". Das wäre der 30.10.2023 gewesen.

    Damit ist doch die Prüfanzeige des MD zu spät und die Prüfung kann nicht mehr durchgeführt werden, oder?!

    Ich frage mich jetzt, was wir tun sollen. Im Grund pflegen wir zum MD ein gutes Verhältnis, aber ich bezweifle, dass dieser mir 1 Woche Fristverlängerung einräumen würde, wenn ich eine seiner Fristen missachten würde.

    Letztlich bleibt ihm (der Kasse) doch die Möglichkeit, die Prüfung nochmals zu stornieren und dann noch einen neuen Prüfauftrag zu starten, diesmal innerhalb der Fristen, oder?! Die vier Monate sind ja noch nicht um...

    Kann mir einer eine Einschätzung geben?


    Vielen Dank und schöne Grüße

    TiBo

  • Hallo TiBo,

    so wie ich das sehe, dürfen Sie gar keine Unterlagen schicken, da die Prüfung aufgrund des Fristversäumnisses seitens des MDK quasi nicht zustande gekommen ist. Damit entfällt m.E. die rechtliche Grundlage für eine Datenübermittlung.

    Allerdings kann die Kasse, wie Sie schrieben, eine neue Prüfung beauftragten, was sie vermutlich auch machen wird. Deshalb würde ich schlicht und ergreifend bei der Kasse anrufen, das die Verfristung schildern und um eine neue Beauftragung des MDK bitten, damit das Verfahren sauber ist.

    Meiner Erfahrung nach ist das "gute" Verhältnis zum MDK weniger wichtig, als ein faires zur Krankenkasse, da man mit denen das Erörterungsverfahren führt.

    Viel Erfolg und halten Sie uns auf dem Laufenden.


    Viele Grüße

    stga