Strukturprüfungen: Grundsätzliches zur Beurteilung

  • Liebe Alle,

    §275d regelt die Prüfung von Strukturmerkmalen. Dort steht in Absatz 1, Krankenhäuser haben die die Einhaltung von Strukturmerkmalen durch den MD begutachten zu lassen, bevor sie entsprechende Leistungen abrechnen. Das sind also prospektive Prüfungen, aus denen extrapoliert werden soll, ob zukünftig im nächsten Jahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in diesem Krankenhaus diese Strukturen vorgehalten werden. Diese Prüfung korrespondiert mit Absatz 3, Satz 3 desselben Paragraphen: Krankenhäuser, die eines oder mehrere der nachgewiesenen Strukturmerkmale über einen Zeitraum von mehr als einem Monat nicht mehr einhalten, haben dies unverzüglich den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen sowie dem zuständigen Medizinischen Dienst mitzuteilen. Dies ist die Festlegung darüber, was als relevanter Strukturfehler anzusehen ist. Es geht nicht um den Ausfall eines CTs für eine Nacht oder eines Operateurs für eine Woche. Das Maß ist ein Monat. Die Krankenhäuser haben unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine Struktur für mehr als einen Monat nicht aufrechterhalten können. Insofern ist es in den Strukturprüfungen nicht zielführend, sich über einzelne Tage oder gar wenige Stunden mit Dokumentationsschwächen zu unterhalten, wenn die Dienste aus dem Rufdienstplan mal wieder nicht ordentlich in das zur Abrechnung dienende Programm übertragen wurden. Und trotzdem erleben wir solche Erbsenzählerei durch den MD immer wieder. Solche Kleinigkeiten sind für die Beurteilung der Perspektive im nächsten Jahr irrelevant, aber immer wieder Anlaß zu Streitigkeiten mit dem MD.

    Meine Fragen hierzu: Was macht Ihr MD? Beachtet Ihr MD diese Zusammenhänge? Oder fordert Ihr MD auch Belege für einzelne Tage nach? Und wie gehen Sie ggf. mit negativen Bescheiden aus solchen Gründen um?

    Gruß

    W.