Hallo zusammen,
im OPS-Katalog steht unter dem Kode 9-64 folgender Text:
"1:1-Betreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten individuell zusammenhängend ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut. 1:1-Betreuung bedeutet, dass ein Patient über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut und bei Bedarf begleitet wird."
Meine Ansicht ist nun, dass bei einer durchgehenden Betreuung ab 0:00 Uhr bis 7:30 Uhr 450 Minuten in die Berechnung einzubeziehen sind. Ist das korrekt?
Es wird nämlich auch argumentiert, dass die letzten 90 Minuten hinten runterfallen, da es eben keine "2 Stunden" sind. Allerdings denke ich, dass das Auslegungssache ist und diese 90 Minuten berechnet werden müssen, da sie sich ja an die bereits laufenden 6 Stunden anschließen.
Der Kollege meint hingegen, der Schichtwechsel um 6 Uhr sorgt, aufgrund des Personalwechsels dafür, dass diese 90 Minuten nicht zu berechnen sind, da der Frühdienst < 2 Stunden betreut.
Hat er Recht?