Häufigkeit ESWL im Kalenderjahr

  • Guten Tag,

    ist jemanden bekannt, ob es Vorgaben bzgl. der Häufigkeit der Abrechnung im Kalenderjahr einer ESWL gibt?

    - als § 115 b Leistung(en) ohne weiteren stationären Kontakt

    - als § 115 b - Leistung mit stationärem Aufenthalt ( mit oder ohne ESWL) im gleichen Kalenderjahr.

    Ich habe in Erinnerung, dass es eine Regelung hierzu gibt, finde aber die entsprechende Quelle nicht mehr.

    Vielen Dank und Grüße

    Stephan Wegmann

    Ergänzend:

    Habe gerade dieses im Internet gefunden:

    "Kosten der ESWL

    Die Kosten der ESWL werden von den gesetzlichen Krankenkassen einmal im Krankheitsfall übernommen, die privaten Krankenkassen erstatten jede Behandlungssitzung unabhängig von der Anzahl der notwendigen Therapiesitzungen."