Kodierung Tumor - Histo vs. Lokalität

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. Kodierung Tumor, bin nicht fündig geworden.

    Diagnose: Extrahepatische Cholestase bei DHC Obstruktion durch Oberbauchtumor, Metastase des Kolorektaleskarzinoms (ED 2018)
    • ÖGD vom 23.02.2024: Tumorinfiltration in der Papillenregion der Duodenum, Histologie- Metastasierung des aus der Vordiagnostik bekannten kolorektalen Karzinoms

    Bei dem Patienten ist ein progredient wachsender GIST an der Mesenterialwurzel bekannt, zuletzt zeigte sich im MRT des Pankreas bereits ebenfalls ein langsam wachsender Tumor.

    Koloskopie: tumoröse Infiltration des neoterminalen Ileums

    Histo: Unterminierende und ulzerierende Infiltrate eines hier muzinös differenzierten intestinalen Adenocarcinoms. Die Befunde entsprechen einem Tumorrezidiv

    ICD-O-3: M8480/3 Malignitätsgrad: G2 Tumorlokalisation: C17.9

    Wird der GIST primär nach Histologie oder Lokalität kodiert?

    Ich bin unsicher ob C17.2, C48.1 oder C26.9? Oder 2 + C97?

    Vielen Dank für die Tipps wie ich den Fall kodieren soll und Grüße

    spoony

    Einmal editiert, zuletzt von spoony75 (8. März 2024 um 12:20)

  • Hallo spoony75,

    ich komme mit den Angaben auch nicht ganz zurecht...
    1. Der Patient hat ein kolorektales Karzinom. Dieses sei jetzt aktuell und histologisch bestätigt in die Papillenregion des Duodenums metastasiert (Ich überlege gerade, ob das geht, aber muss ja (histologische Bestätigung)). Dort macht es eine extrahepatische Cholestase.
    2. Der Patient hat einen progredienten GastroIntestinalen StromaTumor (GIST), eine Art Weichteilsarkom an der Mesenterialwurzel. Diese entspringt im Ligamentum hepatoduodenale. Das wäre ein zweiter Primärtumor.
    3. Offenbar gibt es ein Rezidiv (Anm.: des kolorektalen Karzinoms / Adenokarzinoms?) an der Anastomose (neoterminales Ileum). Das wäre dann also immer noch (histologisch und DKR-kodiertechnisch) ein kolorektales Karzinom, wobei die muzinöse (gallertige) Form doch recht selten ist.

    Was ich nicht verstehe ist, warum Sie die C17 erwähnen? C17 ist doch eine Bösartige Neubildung des Dünndarmes, ergo ein Primärtumor des Dünndarms. Sie schreiben aber, dass es eine Metastase des Dickdarmkarzinoms sei, dann ist der Primärtumor doch ein solches und mit C18 anzugeben. Die Metastase ist dann vermutlich mit C78.4 zu kodieren. Ein Rezidiv ist als Primärtumor zu kodieren. Ist es nicht als Rezidiv, sondern als Metastase beschrieben, kommt die Metastase als HD infrage, da diese - ohne wohl systemisch zu therapieren - chirurgisch behandelt wurde, sonst hätten Sie ja keine Histologie. Hinsichtlich des GIST könnte C48.1 zutreffen. Sofern das stimmt, käme C97! hinzu. Zur Therapie und zum klinischen Aufwand schreiben Sie eigentlich zu wenig.

    Da steht geschrieben: Rezidiv --> also Primärtumor
    Da steht auch: Behandelte Metastase --> also Metastase
    Der GIST scheint "nur" schlimmes Beiwerk zu sein.
    Die normale ICD sieht die Kodierung nach der Lokalisation vor, aber deshalb wird m.E. aus einem Kolonkarzinom kein Dünndarmkarzinom.

    Rein gefühlsmäßig wäre für mich die zutreffende C18 die Hauptdiagnose und der Rest Nebendiagnose. Irgendwas mit C17 würde ich ausweislich Ihrer derzeitigen Angaben nicht kodieren. Da es als Rezidiv und nicht als Metastase beschrieben ist, trifft Letztere eher nicht als HD zu.

    Das ist natürlich nur meine Ansicht und muss nicht richtig sein.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    B. Sommerhäuser

  • Hallo Herr Sommerhäuser,

    vielen Dank für die ausführliche Antwort.

    Ich glaube ich war am Freitag gedanklich schon ein wenig im Wochenende

    Auf C17 kam ich aufgrund des Koloskopiebefundes:

    Das neoterminale Ileum zeigt sich dann über ein etwa 10
    cm langes segment knotig-ulzerös infiltriert, keine Stenose

    V.a. tumoröse Infiltration des neoterminalen Ileums.

    Werde das final als C18 + C78.4 + C48.1 + C97 kodieren und das dann durch den Mediziner checken lassen :)

    Vielen Dank, Grüße und schöne Woche.