KHVVG / Zuordnung von Fällen zu Leistungsgruppen

  • Liebe Foristen,


    auch wenn gerade andere Themen (HybridDRG‘s, neuer AOP-Katalog) die KH-Controller beschäftigen und die konkrete Umsetzung des „großen Wurfs“ KHVVG evtl noch die eine oder andere Modifikation erfahren könnte, so stellt sich mir doch schon jetzt eine Frage:

    Weiß jemand von Ihnen, nach welchem Modus ab 2025 stationäre Behandlungsfälle einer konkreten LG zugeordnet werden sollen? Um das Vorhaltebudget zu ermitteln ist das ja erforderlich. In der Praxis sehe ich da einige Überschneidungen, zumal große Teile des vielleicht noch eindeutig zuzuordnenden, elektiven Spektrums ambulantisiert werden bzw. sind. Somit steigt im stationären Bereich der Anteil der Notfälle (incl Intensivfälle) sowie der Pat. mit zunächst unklarem Krankheitsbild und Polymorbidiät. Doppelzählungen werden wohl kaum erlaubt sein (z.B. LG interventionelle Kardiologie und LG Intensivmedizin bei STEMI mit kardiogenem Schock).

    Herzlichen Dank und beste Grüße

  • Admin 29. April 2024 um 10:53

    Hat den Titel des Themas von „KHVVG / Zuordnung von Fällen zu Leidtungsgruppen“ zu „KHVVG / Zuordnung von Fällen zu Leistungsgruppen“ geändert.