Hallo Forum,
also insoweit schließe ich mich hier der gängigen Version an,
das grundsätzlich für jeden Fall eine eigene DRG abgerechnet werden darf.
Nach heutiger Rücksprache mit dem Bundesverband der BKKen ist jedoch ein Fall nur dann als eigenständig abzurechnen, wenn dieser nicht in unmittelbaren zusammenhang mit dem vorherigen Fall steht.
Also ein Patient/Versicherter der immer wieder eine Chemo/Strahlentherapie erhält, ist mit sicherheit immer einzeln abgerechnet werden.
Andere Fälle z.b. ein Diabetsicher Fuß der nach 8 Tagen entlassne wird und nach weiteren 2 Tagen wieder aufgenommen wird ist klar ein zusammenhängender Fall.
Das haben aber auch alle Teilnehmer dieses Forums schon selbst geschrieben.
Meiner Ansicht besteht jedoch großer Aufklärungsbedarf, wegen der OGVD.
Also entweder gilt eine OGVD für die selbe Hauptdiagnose 20 Tage oder nicht.
Dies wird zur Zeit in in den Gremien besprochen und es soll für den 01.01.2004 hier eine entsprechende Änderung der Abrechnungsbestimmungen kommen.
Aber wie gesagt war jetzt nur meine Meinung.
Das Gesetzt sagt zur Zeit eindeutig Zusammenrechnung nur bei Komplikationen und sonst nicht.
Gruß
Dubbel