Tagesfälle, Kurzlieger

  • 8)
    Bezüglich der Tagesfälle gibt es bei uns immer so eine ungeschriebene und auch nicht einklagbare Absprache mit den kassen: über 6 Stunden da ist keine ambulante Behandlung mehr. Hilft aber auch nicht so schrecklich präzise weiter.

    Bezüglich der ambulanten Operationen muss man folgendes sagen: wenn Sie sich die DRG´s ansehen, dann liegen fast alle potentiell ambulanten Operationen in Z-DRG`s. Das bedeutet, im Krankenhaus dürfen Sie diese nur noch durchführen, wenn hier entsprechende Nebendiagnosen verschlüsselt sind oder Komplikationen (daher ergibt sich häufig eine ungewöhnlich gute Gewichtung dieser "Klein-OP´s, die erklärbar ist, wenn dort eben immer nur noch die polymorbiden Patienten liegen).

    Es führt alles meiner Meinung nach wieder zurück zu meiner schon mehrfach gestellten Frage, ob die Ambulanzen nicht komplett außerhalb der DRG´s finanziert werden müßten, wie es auch in Australien ist. Dann würden wir die berühmte interdisziplinäre Aufnahmestation teilweise extra finanziert bekommen, Patienten, die nämlich direkt am nächsten Morgen nach Hause gehen, werden ohne DRG bezahlt, die anderen gehen morgens in die entsprechende Abteilung, der Aufwand in der Aufnahme muss dann intern aus der DRG verrechnet werden.
    Hat nicht eine Kasse mal Lust, in einem großen Haus soetwas vorab auszuprobieren und zu kalkulieren? Ich fände es unheimlich spannend und sinnvoll (und als Allgemeinmedizinerin würde ich sowas total gerne organisieren und aufbauen).
    Schönen Tag noch
    patricia 8) 8) 8) :besen:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Liebe Frau Klein,
    wir haben bisher (nach Absprache mit den Kassen) eine 5-Stunden Regel betrieben.
    diese ist jetzt kategorisch von , ich sage mal einer Kasse, aufgekündigt worden.
    Im Bereich der Notaufnahme (hier mit 8 Betten und 30-50 Patienten pro Tag)werden wir Gesprächsbedarf haben.
    Nur um noch einmal anzumerken:
    Im internistischen Bereich vegütet die KV lediglich die Vorstellung, ein EKG und eine Blutentnahme, ambulante Zuweisungen nur über die Vorstellung der Notfall-KV Ambulanz am Haus, sonst nicht.
    Resultat: wollen wir auch nur ausreichend behandeln, machen wir das umsonst.

    Grüße GPoschmann