Hallo Forum,
die Verunsicherung hat auch mich erwischt, aber zum Wochenende habe ich (hoffentlich) wieder einen klaren Kopf bekommen.
Den Darstellungen von mx-Toby und Frau Mummert zur Berechnung der Abschlagstage muss ich mich anschliessen.
Da im Fallpauschalenkatalog immer der erste Abschlagstag angegeben ist, muss die Formel lauten:
(Untere Grenzverweildauer + 1 ) - Ist-Verweildauer
Wäre im geschilderten Fall die tatsächliche Verweildauer 9 Tage, wo wäre für diesen Fall ein Abschlagstag zu berechnen [( 9 + 1) - 9].
Ich wünsche allen im Forum ein schönes Wochenende.
:dance2: :dance2: :sleep:
MSimon