BPflV-KHEntG

  • Hallo allerseits,

    wir wissen nicht mehr weiter.
    Wir sind am 1.8. umgestiegen und haben ein Mutter -Kind Problem.
    Mutter am 30.7. stat. aufgenommen, Kind aber erst am 1.8. geboren. Beide gemeinsam entlassen.
    Die Mutter müsste nach BPflV abgerechnet werden, das Kind aber nach DRG. Unser System weist der Mutter auch eine DRG zu.

    Wie muss hier verfahren werden, wir haben in allen möglichen Handbüchern etc. nachgeschaut und nichts gefunden.

    Es grüßt
    A. Bastian

  • Hallo Frau Bastian,

    ich würde nach BPflV abrechnen.

    Maßgebliches Kriterium für die Zuordnung des Falles ist das Aufnahmedatum. Das ist bei der Mutter vor dem Umstieg. Da nach "altem Recht" für das Kind kein eigener Fall zu bilden war und die Mutter nach altem Recht zu behandeln ist, würde ich den kompletten Fall nach "altem Recht" abrechnen.

    Ich bitte um schonungslose Kritik, wenn ich falsch liege.

    Gruß aus dem hitzegeplagten (33° um 13.00 Uhr) bergischen Land,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Allegra Frau Bastian,

    die Aussage von ToDo kann ich nur unterstützen. Genau so haben wir es am 31.12.2002 und Geburt am 01.01.2003 gemacht. Das entspricht den Vorgaben der BWKG.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.