Zitat
Original von C-Hirschberg:
kann Ihrer Meinung nach oder/und nach DKR eine Hauptdiagnose aus zwei ICD-Kodes zusammengesetzt sein ?Oder anders ausgedrückt: Schreiben die Kodierrichtlinien nicht für manche Fälle die Kodierung einer Sterndiagnose (in Verbindung mit einem entsprechenden Ätiologie/Kreuzkode) als Hauptdiagnose vor ?
SgH Hirschberg,
zumindest bin ich wie Hr. Konzelmann noch auf der Suche nach
der Speziellen Kodierrichtlinie, die tatsächlich einen *-Kode
als Primär-Kode "drehen" würde. Es gibt nur verschiedene Stellen,
an denen extra betont wird, dass es hier nun gerade nicht
zulässig ist - als ob es das auch mal anders geben würde.
Nun gut, und der 301 hält sich einfach nur den Rücken frei -
wenn's die DKR so haben wollten, könnte man es auch übermitteln.
So wie ich die DKR verstehe, gilt: Selbst wenn eigentlich im
sonstigen Verständnis die Manifestation als HD auszuwählen wäre,
muß in allen Fällen der Kreuzkode vorangestellt werden. Ob man
das dann als "2 Kodes für eine Diagnose" betrachten will, ist
eher eine philosophische Fragestellung. Der Grouper kennt jedenfalls
nur einen Kode als HD. Der Grouper würde allerdings auch
einen *-Kode als HD schlucken (mit entsprechendem Warn-Flag),
nur geben darf man's ihm halt nicht.
MfG
M. Kirste