Siemens und Kundenfreundlichkeit

  • admin: ich weiß nicht, ob der folgende thread im richtigen forum
    landet, wenn nicht bitte verschieben.

    Hallo Community,

    ich würde gern Eure Erfahrungen und Eure Meinungen zu folgenden Fakten hören:

    Wir setzen als K.I.S. das medico//s von Siemens ein.
    Wir sind (angeblich) eines der wenigen Häuser, die den DRG-Arbeitsplatz von Siemens noch nicht besitzen. Allerdings sehen wir aufgrund hausinterner Strukturen und aufgrund des Besitzes anderer DRG-orientierter Software auch keinen Anlass uns den DRG-Arbeitsplatz zuzulegen.
    Da wir Spätoptierer sind, haben wir uns heute mit unserem Projektleiter über die Einführung der Abrechnungssoftware unterhalten und dabei nahezu unglaubliches erfahren.

    1. möchte Siemens für die Änderung der vorhandenen Software auf die neue DRG-Abrechnung einen 5-stelligen Betrag kassieren. Das ist ein Punkt über den man sich streiten kann, da einerseits hier gesetzliche Vorgaben erledigt werden müssen (also normalerweise kostenfrei !), dies aber andererseits das Ausmaß einer Neuprogrammierung angenommen hat. Gut...o.k., aber muß der Betrag gleich ins 5-stellige gehen ?
    Ich denke nicht, daß der Programmieraufwand eine solche Summe rechtfertigt.

    2. (und das ist der Oberhammer) müssen wir, obwohl strukturell völlig von der Abrechnung losgelöst, den DRG-Arbeitsplatz für einen ebenfalls 5-stelligen Betrag kaufen.

    Zur Verdeutlichung: Kaufen wir keinen DRG-Arbeitsplatz, bekommen wir keine Abrechnung. Die Abrechnung brauchen wir aber, wenn wir demnächst optieren wollen (bzw. am 1.1.2004 müssen).
    Hier wird uns also quasi als Knebelvertrag der DRG-Arbeitsplatz aufgezwungen, obwohl wir a) bereits ein funktionierendes System haben, und b) die beiden Module inhaltlich aber auch garnichts miteinander zu tun haben.

    In unseren Augen nutzt Siemens hier seine Machtposition aus und belastet ein eh finanziell belastetes kleineres Haus mit einer absolut unnötigen Investition nur um seine Marktposition zu behaupten.

    Mir ist schleierhaft warum der Verband der Siemens-Anwender hier keine Stellung einnimmt.

    Frage: Gibt es unter der Community Leute, die mit diesem Thema (vor allem mit Siemens) ebenfalls in Berührung gekommen sind ?
    Wie habt Ihr das gehandhabt ? Habt Ihr bei der Abrechnungsumstellung auf DRG mit Eurem K.I.S.-Anbieter ähnliche Probleme gehabt ?

    Für alle Posts bin ich dankbar.

    P.S. Für Siemens-Kunden, die vielleicht noch ein paar Interna austauschen wollen, habe ich im Forum von http://www.netmedico.de ebenfalls einen Thread gestartet.

    Gruß

    vdStraat

  • Zitat


    Original von vdStraat:
    2. (und das ist der Oberhammer) müssen wir, obwohl strukturell völlig von der Abrechnung losgelöst, den DRG-Arbeitsplatz für einen ebenfalls 5-stelligen Betrag kaufen.


    ... ich gehe davon aus, dass Sie den nicht nur kaufen, sondern auch bezüglich ordnungsgemäßer DRG-Ermittlung und Abrechnung auch einsetzen müssen. Kann mir nicht vorstellen, dass dies tatsächlich strukturell zu trennen ist...

    Sind Sie sicher, dass der DRG-Arbeitsplatz nicht eingesetzt werden muss, um ordentlich abrechnen zu können? Kriegen Sie das tatsächlich hin, Ihre beiden Systeme derart abzugleichen ? Soll das "von Hand" laufen?

    Mit freundliohen Grüßen

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg,

    ich denke schon, daß wir mit unserer derzeitigen Lösung eine plausible und auch adäquate DRG-Abrechnung hinbekommen.
    Wie ich bereits sagte haben wir unsere Hausstrukturen auf unsere vorhandene Lösung ausgerichtet. Unsere Ärzte bekommen die Anweisung losgelöst von allen Codiertricks einfach das zu codieren, was die Patienten wirklich haben. Weitere Angelegenheiten gehen über den Med.Controller und andere Codierverantwortliche.
    Wie auch immer denke ich, daß eine Abrechnungsprogramm (ähnlich wie z.B. die Generierung des §21-Datensatzes) einfach nur auf bestimmte Daten (ICD, OPS, Aufnahmedatum, etc...) angewiesen ist, ohne daß dieses den Besitz eines bestimmten DRG-Arbeitsplatzes voraussetzt.
    Siemens weiß sehr genau gegen welche Konkurrenten sie sich hier durchsetzen wollen und die Mittel sind meiner Meinung nach mehr als fraglich.

    MfG
    vdStraat

  • Sehr geehrter Herr vdStraat,

    immerhin benötigen Sie neben den Falldaten auch eine DRG. Wenn der nötige Grouper im DRG-Arbeitsplatz integriert ist, kommen Sie, denke ich, um den nicht herum.

    Falls Sie sowohl die erforderlichen Falldaten, als auch die ermittelte DRG in das Siemens-System übertragen, besteht potentiell immer noch ein Unterschied zwischen den erfassten Fachabteilungsdiagnosen und den für die DRG-Ermittlung verwendeten DRG-Diagnosen... Letztlich muss ja auch der §301 bedient werden.
    Ich halte Ihre Konstruktion für sehr problematisch und kann Siemens in diesem Punkt verstehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. Hirschberg